Leistungsbeschreibung Voice-Agent
Version 2026-11 (Stand: November 2026). Zusatzmodul KI-Telefonassistent für Partnerbetriebe der Plattform visito.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Leistungsbeschreibung gilt für das Zusatzmodul Voice-Agent (KI-Telefonassistent) der Plattform visito. Anbieter ist:
Visito GmbH
Ulmer Straße 34
73728 Esslingen am Neckar
Deutschland
E-Mail: info@visito.me
Nachfolgend „visito“.
Die Leistungsbeschreibung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von visito (AGB). Bei Widersprüchen geht für den Voice-Agenten diese Leistungsbeschreibung vor. Im Übrigen gelten die AGB.
Maßgeblich ist die Version, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig war. Diese Fassung ist die Version 2026-11 (Stand: November 2026).
2. Voraussetzungen
Der Voice-Agent ist nur für Partnerbetriebe mit einem bezahlten Premium-Abonnement buchbar, das über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet wird.
Der Voice-Agent wird je Standort gebucht und als zusätzliche Position in das Premium-Abonnement aufgenommen.
Endet das Premium-Abonnement, gleich aus welchem Grund, endet zum selben Zeitpunkt auch der Voice-Agent.
3. Leistungsumfang
visito stellt für den Standort einen KI-gestützten Telefonassistenten bereit, der eingehende Anrufe im Namen des Partnerbetriebs entgegennimmt. Der Voice-Agent kann insbesondere:
• Reservierungen entgegennehmen und in visito anlegen
• Fragen zu Speisekarte und Öffnungszeiten auf Grundlage der in visito hinterlegten Angaben beantworten
• Anrufe an das Team des Partnerbetriebs weiterleiten (Durchstellen)
visito stellt für den Voice-Agenten eine eigene Rufnummer bereit.
Im visito Dashboard sieht der Partnerbetrieb die Anrufe und seinen Minutenverbrauch. Er kann den Voice-Agenten dort pausieren; Anrufe werden dann direkt an sein Team weitergeleitet.
Alle Pakete haben denselben Funktionsumfang. Sie unterscheiden sich nur in Preis, Inklusivminuten und Preis für Zusatzminuten.
Der Voice-Agent arbeitet mit automatisierter Sprachverarbeitung. Antworten können im Einzelfall unvollständig oder fehlerhaft sein. Für die Richtigkeit der in visito hinterlegten Angaben, auf die der Voice-Agent zugreift (insbesondere Speisekarte, Öffnungszeiten und Tischplan), ist der Partnerbetrieb verantwortlich (Ziffer 8 der AGB).
4. Einrichtung und Mitwirkung des Partnerbetriebs
visito richtet den Voice-Agenten für den Standort ein und führt vor der Live-Schaltung einen Testanruf durch. Die Einrichtung ist kostenlos.
Der Partnerbetrieb richtet die Rufumleitung von seiner bestehenden Rufnummer auf die visito-Rufnummer selbst ein, zum Beispiel an seinem Telefon, Router oder bei seinem Telefonanbieter. Entgelte seines Telefonanbieters für die Rufumleitung trägt der Partnerbetrieb.
Der Partnerbetrieb nennt visito eine Rufnummer seines Teams für Weiterleitungen und hält die in visito hinterlegten Angaben aktuell.
5. Hinweis auf KI und Datenschutz
Anrufer sprechen mit einem KI-gestützten Assistenten, nicht mit einem Menschen. Die Begrüßung des Voice-Agenten weist zu Beginn des Gesprächs darauf hin. Ändert der Partnerbetrieb die Begrüßung, stellt er sicher, dass dieser Hinweis erhalten bleibt.
Zur Erbringung des Voice-Agenten verarbeitet visito personenbezogene Daten der Anrufer, insbesondere Rufnummer, Gesprächsinhalte und Reservierungsangaben, im Auftrag des Partnerbetriebs. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Partnerbetrieb (Ziffer 9 der AGB).
visito setzt für Sprachverarbeitung und Telefonie spezialisierte Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung durch visito enthält die Datenschutzerklärung.
6. Pakete und Preise
• Basis: 69 € pro Monat, 250 Inklusivminuten, jede weitere Minute 0,29 €
• Standard: 139 € pro Monat, 500 Inklusivminuten, jede weitere Minute 0,25 €
• Professional: 249 € pro Monat, 1.000 Inklusivminuten, jede weitere Minute 0,22 €
Die Preise gelten je Standort. Abweichend von Ziffer 5 der AGB verstehen sich die Preise für den Voice-Agenten einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Paketpreis, Inklusivminuten und Preis für Zusatzminuten werden bei der Bestellung für den Partnerbetrieb festgeschrieben. Spätere Preisänderungen gelten für neue Bestellungen. Bei einem Paketwechsel gelten die zum Zeitpunkt des Wechsels aktuellen Konditionen des neuen Pakets.
7. Zählung der Minuten
Jedes Gespräch wird auf volle Minuten aufgerundet. Gesprächsminuten mit dem Voice-Agenten werden voll auf das Kontingent angerechnet.
Weitergeleitete Minuten werden zur Hälfte angerechnet. Weitergeleitet sind Anrufe, die der Voice-Agent an das Team durchstellt, sowie Anrufe, die bei pausiertem Voice-Agenten über die visito-Rufnummer an das Team weitergeleitet werden. Die weitergeleiteten Minuten eines Kalendermonats werden halbiert und auf volle Minuten aufgerundet.
Das Kontingent an Inklusivminuten gilt je Kalendermonat (Zeitzone Europe/Berlin). Ungenutzte Minuten verfallen zum Monatsende und werden nicht übertragen.
Den aktuellen Verbrauch sieht der Partnerbetrieb im visito Dashboard.
8. Abrechnung
Der Voice-Agent wird über das Premium-Abonnement mit der dort hinterlegten Zahlungsart abgerechnet. Bei monatlichem Premium-Abonnement erhält der Partnerbetrieb eine gemeinsame Rechnung. Bei jährlichem Premium-Abonnement wird der Voice-Agent monatlich abgerechnet, im Verlängerungsmonat zusammen mit dem Premium-Abonnement.
Der Paketpreis wird monatlich im Voraus berechnet.
Minuten, die in einem Kalendermonat über die Inklusivminuten hinaus anfallen (Zusatzminuten), werden zum festgeschriebenen Preis auf der folgenden Rechnung berechnet.
Im Kalendermonat der Live-Schaltung werden nur die Minuten ab der Live-Schaltung gezählt; das volle Kontingent an Inklusivminuten steht zur Verfügung. Minuten aus Einrichtung, Testanrufen und Pilotbetrieb vor der Live-Schaltung werden nicht angerechnet.
visito kann dem Partnerbetrieb Bonusminuten gutschreiben, etwa im Rahmen einer Aktion. Bonusminuten werden automatisch mit Zusatzminuten verrechnet, bevor diese berechnet werden. Sie haben keinen Geldwert, werden nicht ausgezahlt und verfallen mit dem Ende des Voice-Agenten.
Der Zeitraum von der Live-Schaltung bis zum nächsten Abrechnungstermin wird anteilig berechnet. Die erste Rechnung enthält diesen anteiligen Betrag und den ersten vollen Monat und kann deshalb höher sein als ein Monatspreis.
9. Bestellung, Live-Schaltung und Storno
Die Bestellung des Voice-Agenten in visito ist verbindlich.
Nach der Bestellung richtet visito den Voice-Agenten ein. Die Abrechnung beginnt erst mit der Live-Schaltung durch visito.
Bis zur Live-Schaltung kann der Partnerbetrieb die Bestellung kostenlos stornieren, in visito oder per E-Mail an info@visito.me.
10. Pilotbetrieb
visito kann einen Voice-Agenten vorab kostenlos als Pilot bereitstellen. Das Ende des Pilotbetriebs (Frist und gegebenenfalls ein Minutenkontingent) teilt visito dem Partnerbetrieb mit.
Soll der Voice-Agent nach dem Pilotbetrieb weiterlaufen, muss der Partnerbetrieb ihn bestellen. Ohne Bestellung pausiert visito den Voice-Agenten 7 Tage nach Ende des Pilotbetriebs. Anrufe gehen dann direkt an das Team.
Bestellt der Partnerbetrieb aus einem laufenden Pilotbetrieb, ist der Voice-Agent bereits eingerichtet. Die Abrechnung beginnt dann mit der Bestellung. Minuten aus dem Pilotbetrieb werden nicht angerechnet; gezählt wird ab der Bestellung, mit vollem Kontingent.
11. Paketwechsel
Den Wechsel des Pakets nimmt der Partnerbetrieb in visito selbst vor oder veranlasst ihn per E-Mail an info@visito.me. Vor dem Wechsel zeigt visito, ab wann das neue Paket gilt, und bei einem Upgrade den voraussichtlichen anteiligen Betrag.
Ein Wechsel in ein größeres Paket (Upgrade) gilt sofort und wird anteilig berechnet. Inklusivminuten und Preis für Zusatzminuten des neuen Pakets gelten bereits für den laufenden Kalendermonat.
Ein Wechsel in ein kleineres Paket (Downgrade) wird vorgemerkt und gilt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums; ab dann wird der Preis des neuen Pakets berechnet. Inklusivminuten und Preis für Zusatzminuten des neuen Pakets gelten ab dem ersten Kalendermonat, der an oder nach diesem Termin beginnt. Bis dahin kann der Partnerbetrieb den vorgemerkten Wechsel in visito zurücknehmen.
12. Laufzeit und Kündigung
Der Voice-Agent kann monatlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden, in visito selbst oder per E-Mail an info@visito.me. Bis dahin läuft der Voice-Agent weiter.
Zusatzminuten bis zum Ende des Voice-Agenten werden nachträglich berechnet.
Nach dem Ende nimmt der Voice-Agent keine Anrufe mehr an. Der Partnerbetrieb hebt die Rufumleitung auf die visito-Rufnummer auf.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
13. Zahlungsausfall
Bleibt eine Rechnung, die nur Leistungen des Voice-Agenten enthält, trotz der Zahlungsversuche unbezahlt, pausiert visito den Voice-Agenten. Anrufe gehen dann direkt an das Team. Das Premium-Abonnement läuft weiter.
Nach Zahlung der offenen Rechnung schaltet visito den Voice-Agenten wieder frei.
Enthält die offene Rechnung auch das Premium-Abonnement, gelten die Regelungen für das Premium-Abonnement. Endet es, endet auch der Voice-Agent.
14. Verfügbarkeit und Haftung
Für die Verfügbarkeit gilt Ziffer 10 der AGB. Der Voice-Agent ist zusätzlich auf Telefonnetze und Dienste Dritter angewiesen, auf die visito keinen Einfluss hat.
Für die Haftung gilt Ziffer 11 der AGB.
15. Änderungen dieser Leistungsbeschreibung
visito kann diese Leistungsbeschreibung in neuen Versionen veröffentlichen. Für bestehende Bestellungen bleibt die bei Bestellung gültige Version maßgeblich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
